Zweitmeinung

Jeder in Deutschland versicherte Patient hat ein Recht auf eine Zweitmeinung in besonderen Fällen. Eine Zweitmeinung einzuholen ist besonders vor operativen Eingriffen nicht unüblich.

HOLEN SIE SICH EINE ZWEITE MEINUNG VOM SPEZIALISITEN EIN

Jeder in Deutschland versicherte Patient hat ein Recht auf eine Zweitmeinung in besonderen Fällen. Eine Zweitmeinung einzuholen ist besonders vor operativen Eingriffen nicht unüblich. Vor jedem operativen Eingriff sollten Sie von Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin ausführlich über die Risiken und Nutzen aufgeklärt werden. Ihr Arzt wird Ihnen alle Fragen zur Sinnhaftigkeit oder zu Alternativen zur Operation fachmännisch und auf Augenhöhe beantworten. Wenn Sie dann aber Ihre Diagnose und das operative Vorgehen noch von einem unabhängigen Arzt überprüfen lassen wollen, können Sie eine Zweitmeinung einfordern.

Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern fördert vor einem Eingriff an den Gaumenmandeln sogar das Zweimeinungsverfahren. Prof. Stelter ist akkreditierter Zweitmeinungsarzt der KVB im Falle von operativen Eingriffen an den Gaumenmandeln.

Ziel der Zweitmeinung ist die Überprüfung der korrekten Diagnose und der Sinnhaftigkeit des Eingriffs. Idealerweise hat der Patient nach der Zweitmeinung das gute Gefühl bei seinem behandelnden Arzt alles richtig zu machen. Der Arzt, bei dem Sie die Zweitmeinung einholen, darf den Eingriff selbst aber nicht durchführen: er muss unabhängig bleiben. Eine Zweitmeinung dient also niemals dazu einen Patienten dem behandelnden „Erstmeinungsarzt“ wegzunehmen.