Zahlungsmöglichkeiten

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Ästhetische Eingriffe werden in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen und unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht

Zahlungsmöglichkeiten

Ästhetische Eingriffe werden in der Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen und unterliegen der Mehrwertsteuerpflicht. Sie bekommen von uns eine ordentliche Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) inkl. 19% ausgewiesener Mehrwertsteuer. Die Rechnung ist je nach Eingriff oder Behandlund im Vorraus oder unmittelbar nach der Behandlung zur Zahlung fällig. Dabei können Sie in unseren Praxen per Überweisung oder bar bezahlen. In der Praxis Rosenheim steht Ihnen zusätzlich die Zahlung per EC-Karte oder Kreditkarte frei.

Leistungen, die der individuellen Gesundheit dienen (IGeL), sollen die Heilung verbessern oder vorsorgen. Diese Leistungen werden von manchen Kassen übernommen und sind von der Mehrwertsteuerpflicht entbunden. Auch für IGeLeistungen bekommen Sie eine ordentliche Rechnung nach GOÄ die entweder sofort nach der Behandlung oder innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig ist.